
Der Bundestag
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Die folgenden Seiten sollen Ihnen einen Einblick in die verfassungsrechtliche Stellung des Bundestages und die politische Praxis rund um das Parlament geben.
Verfassungsrechtliche Stellung
"Die Bundesrepublik Deutschland", so bestimmt es Artikel 20 des Grundgesetzes (GG), "ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Art. 20 GG beschreibt die klassische demokratische Gewaltenteilung in gesetzgebende (Legislative), vollziehende (Exekutive) und die Recht sprechende Gewalt (Judikative). Die moderne Gewaltenteilung in der heutigen parlamentarischen Demokratie verläuft jedoch vor allem zwischen Regierung und den die Regierung tragenden Fraktionen (Koalitionsfraktionen) auf der einen, der Opposition auf der anderen Seite.
Der Bundestag ist das oberste demokratischen Organs, das einzige Staatsorgan auf Bundesebene, das direkt vom Volk gewählt wird.
Zusammensetzung
Die gesetzliche Anzahl seiner Mitglieder beträgt 598. Durch Überhangmandate können einige Abgeordnete hinzukommen. In der 16. Legislaturperiode hat der Bundestag 614 Abgeordnete. Sie alle sind als Vertreter des ganzen Volkes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt (Artikel 38 GG). Die Abgeordneten repräsentieren das ganze Volk (Prinzip der repräsentativen Demokratie).
Eine Legislaturperiode des Bundestags dauert grundsätzlich vier Jahre, sie kann sich aber in bestimmten Situationen verkürzen oder verlängern. So dauerte die 15. Legislaturperiode nur drei Jahre, weil Bundeskanzler Schröder auf dem Wege der "verlorenen" Vertrauensfrage Neuwahlen herbeiführte.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus.
Präsidium
Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor. Im 16. Deutschen Bundestag ist der CDU-Politiker Norbert Lammert Bundestagspräsident; Vizepräsidenten und sind Gerda Hasselfeldt (CSU), Wolfgang Thierse (SPD), Susanne Kastner (beide SPD), Hermann Otto Solms (FDP) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen).
Funktionen
Der Bundestag hat eine Vielzahl von Funktionen zu erfüllen:
Gesetzgebungsfunktion: Der Bundestag schafft (oft gemeinsam mit dem Bundesrat) Bundesrecht und ändert ggf. die Verfassung. Der Bundestag transformiert EU-Recht in nationale Gesetze. Er ratifiziert Verträge mit anderen Staaten und Organisationen. Der Bundestag ist auch Haushaltsgesetzgeber. Er berät, beschließt und kontrolliert – u.a. mit Hilfe des Bundesrechnungshofes - den Bundeshaushalt.
Wahlfunktion: Der Bundestag wählt er den Bundeskanzler und schafft damit die Voraussetzung für die Bestellung des Bundeskabinetts. Er wirkt mit bei der Bestellung einer Reihe weiterer wichtiger Staatsorgane (z.B. Bundesrichter). Die Abgeordneten des Bundestages wählen in der Bundesversammlung den Bundespräsidenten.
Kontrollfunktion: Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden des Bundes aus.
Artikulationsfunktion: Der Bundestag soll die Wünsche der Bevölkerung transportieren und in die politische Auseinandersetzung einbringen und damit als Forum der Nation wirken. Ferner sollen die im Volk verbreiteten politischen Vorstellungen angemessen Ausdruck im Parlament finden.
03.09.2010, 10 Uhr, Magdeburg
Round Table, Rauchen im Spiegel des Gesundheitswesens
01.09.2010, 11 Uhr, Jena Göschwitz
Besichtigung Carl Zeiss Meditec
31.08.2010, 19 Uhr, Hannover
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31.08.2010, 11 Uhr, Halle
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