Rettungsdienst als Gemeinschaftsgut – keine hoheitliche Aufgabe
vom 08.03.2010
BERLIN. 10 Argumente für den privaten Rettungsdienst
Seit mehr als zwei Jahrzehnten bemühen sich Gesundheitspolitiker fast aller Parteien um mehr Wettbewerb auf dem Gesundheitsmarkt. Weitgehend außen vor geblieben ist bis heute der Rettungsdienst.
Der rettungsdienstpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Ackermann, legt nun zehn Argumente für den privaten Rettungsdienst in Deutschland vor. Für den Bundestagsabgeordneten ist klar: „Der Rettungsdienst ist ein Gemeinschaftsgut und keine hoheitliche Aufgabe.“
1. In Deutschland sind über 270 privat-wirtschaftliche Rettungsdienstunternehmen tätig. Der private Rettungsdienst ist so hinter dem Deutschen Roten Kreuz die zweitgrößte Anbietergruppe von rettungsdienstlichen Leistungen.
2. Der private Rettungsdienst beschäftigt insgesamt über 9.650 sozialversicherungspflichtige Beschäftigten und bietet ihnen einen sicheren Arbeitsplatz.
3. Mit über 1.510 Rettungsfahrzeugen werden im privaten Rettungsdienst jährlich rund 3,8 Millionen. Einsätze gefahren und so zahlreichen Menschen direkt und unmittelbar geholfen – Tag für Tag.
4. Die privat geführten Rettungsdienstunternehmen sind bis heute überwiegend inhabergeführte Familienbetriebe – der private Rettungsdienst ist so eine Stütze des Mittelstands in Deutschland.
5. Bei konsequenter Indikationsstellung entfallen im Rettungsdienst 70 Prozent aller Einsätze auf den qualifizierten Krankentransport. Hierbei handelt es sich um eine qualifizierte medizinische Dienstleistung, die unter keinem Aspekt als öffentliche oder gar hoheitliche Aufgabe zu qualifizieren ist.
6. Zu den Kernaufgaben des privaten Rettungsdienstes zählt die Mitwirkung am Katastrophenschutz – in Hessen und im Saarland sind die zuständigen Landesverbände als Katastrophenschutzorganisation nach Landesrecht anerkannt und in alle relevanten Prozesse eingebunden. Trotzdem: Unternehmen und deren Beschäftigte, die Leistungen im Katastrophenschutz für die Allgemeinheit kostenfrei erbringen wollen, bleiben in vielen Bundesländern immer noch ausgeschlossen.
7. Die öffentliche Hand hat sich aus klassischen Hoheitsaufgaben wie der öffentlichen Sicherheit seit langem weitgehend zurückgezogen: Es gibt inzwischen mehr Beschäftigte bei privaten Sicherheitsunternehmen als Polizeibeamte. Kasernen, Atomkraftwerke, Flughäfen und Bahnanlagen werden von privaten Unternehmen bewacht – mit bewaffneten Mitarbeitern! Warum ausgerechnet der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe sein soll, die dem öffentlichen Dienst oder privilegierten Hilfsorganisationen vorbehalten bleibt, erschließt sich nicht.
8. Der Einsatz von Ehrenamtlichen verhindert die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, führt zu Lohndumping innerhalb der jeweiligen Hilfsorganisationen (bsp. 7,20 € pro ehrenamtlicher Stunde in Niedersachsen) und greift in den Wettbewerb mit privaten Rettungsdienstunternehmen ein. Es liegt auf der Hand, dass ein ehrenamtlich Tätiger nie die entsprechende (und notwendige) Berufserfahrung erlangen kann.
9. Im Sinne der Notfallpatienten und der Einsatzkräfte vor Ort ist es wenig hilfreich, Hilfsorganisationen und private Anbieter gegen einander auszuspielen: es zählen Qualität und Angebot der Hilfsleistungen und nicht die Organisation.
10. Der privaten Rettungsdienstunternehmen sind gut für die Kommunen, da sie Gewerbesteuern zahlen müssen.
12.03.2010, 10 Uhr, Mühlhausen
Besuch der Berufsschule für Rettungsassistentenausbildung
11.03.2010, ab 8 UhrMesse, Berlin
ITB Rundgänge der Obleute und der AG Tourismus
09.03.2010,17:30 Uhr, Hotel Ratswaage, Magdeburg
Landesvorstand





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